Praxis Dr. med. Schier
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Krankmeldung per Telefon: So funktioniert es bei uns

Liebe Patientinnen und Patienten,
um die Ansteckungsgefahr in unserem Wartezimmer gering zu halten und Ihnen unnötige Wege zu ersparen, bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen die telefonische Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) an.

Bitte beachten Sie hierfür die folgenden Regeln:

Bekanntheit in der Praxis: Sie müssen als Patient bereits bei uns registriert sein und wir müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens einmal persönlich in der Praxis behandelt haben.
Nur bei leichten Symptomen: Die telefonische AU ist nur bei Erkrankungen möglich, die keinen schweren Verlauf erwarten lassen (z. B. leichte Atemwegsinfekte ohne Atemnot oder unkomplizierte Magen-Darm-Infekte).
Dauer der Krankschreibung: Wir dürfen Sie am Telefon für maximal 5 Kalendertage krankshreiben.
Folgebescheinigung: Eine Verlängerung der Krankschreibung per Telefon ist nur möglich, wenn Sie für die Erstbescheinigung persönlich in der Praxis waren. Wurde bereits die Erstbescheinigung telefonisch ausgestellt, müssen Sie für eine Verlängerung die Praxis aufsuchen.
Kein Anspruch: Bitte haben Sie Verständnis, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine telefonische AU besteht. Die Entscheidung trifft der Arzt am Telefon nach medizinischem Ermessen. Gegebenenfalls bitten wir Sie doch zu einer Untersuchung in die Praxis.

So gehen Sie vor:

Rufen Sie uns während der Sprechzeiten an. Unsere Mitarbeiter klären mit Ihnen vorab die wichtigsten Details und vereinbaren einen Rückruf durch den Arzt.


Wichtig: Denken Sie bitte daran, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen sein muss oder zeitnah nachgereicht wird.


Weitere Informationen zu den geltenden Richtlinien finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Ihr Praxisteam